Meisterprüfungen – der Weg zum professionellen Handwerk

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde eine einheitliche Liste aller Handwerke und sonstigen reglementierten Gewerben geschaffen, für die es Gewerbezugangsvoraussetzungen gibt. Eine Variante des Gewerbezugangs ist die Meisterprüfung, die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr absolviert werden kann.

Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Prüfung bieten die WIFIs sowie teilweise auch die Landes- bzw. Bundesinnungen. Geprüft wird durch die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern.

Seit 2002 bestehen die Meisterprüfungen aus fünf Modulen:

Das Modul 1 umfasst die projektorientierte fachliche praktische Prüfung, das Modul 2 besteht in einer fachlich mündlichen Prüfung. Im Modul 3 erwartet die Prüflinge eine mindestens fünfstündige fachlich-theoretische schriftliche Prüfung, in deren Rahmen fachliche, planerische und kalkulatorische Kenntnisse bewiesen werden. Die Meisterprüfung wird durch die Ausbilderprüfung (Modul 4) und die Unternehmerprüfung (Modul 5) abgerundet. Einzelne Module bzw. Teile davon können nach erfolgreicher Absolvierung einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung, bestimmter Studien, Schulen oder Kurse entfallen.

Die Anzahl der Kandidat/innen bei Meisterprüfungen in OÖ hat sich in den letzten Jahren im Schnitt bei rund 1.500 gehalten.

Quelle: Meisterprüfungsstelle OÖ