Betriebliche Kinderbetreuung

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Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Ziel der Kinderbetreuung in OÖ, da die Zahl berufstätiger Eltern und damit auch der Wunsch nach bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen steigt.

Nicht immer ist es aber für die Eltern möglich, ihre Arbeitszeiten mit den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen abzustimmen.

Das Oö. Kinderbetreuungsgesetz ermöglicht es Dienstgeber/innen, betriebliche Kinderbetreuung durch eigene Einrichtungen oder durch Betriebstagesmütter/-väter anzubieten. Grundsätzlich ist dies für Kinder von im Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer/innen vorgesehen, es ist aber auch ein betriebsübergreifendes Angebot für Kinder von Mitarbeiter/innen anderer Unternehmen möglich. Daneben können auch unternehmensfremde Kinder, z.B. durch Vergabe nicht genutzter Plätze an Kinder der Standortgemeinde des Unternehmens, aufgenommen werden, sofern dies zuvor rechtlich (Abgangsdeckungsvertrag, Statuten) geregelt wird.

Die Vorteile einer derartigen Einrichtung liegen auf der Hand: So wird durch betriebliche Kinderbetreuung ein einfacherer beruflicher Wiedereinstieg ermöglicht, die Bindung der Mitarbeiter/innen an den Betrieb gefestigt und einem Know-How-Verlust entgegengewirkt. Darüber hinaus kann sich das Unternehmen durch die Schaffung eines bedarfsorientierten Kinderbetreuungsangebots äußerst positiv positionieren.