Strategische Überlegungen durch den LSR

Die Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen stellte das oö. Schulwesen vor eine große Herausforderung. Der Landesschulrat für OÖ hat bereits im Vorfeld durch Gründung einer eigenen Stabsstelle reagiert und entsprechende strategische Überlegungen angestellt.

Rechtliche Aspekte:

  • Alle in Österreich lebenden Personen im schulpflichtigen Alter haben die Pflicht (dauernder Aufenthalt) oder zumindest das Recht (vorübergehender Aufenthalt), eine Schule zu besuchen.
  • Die Aufnahme an den Schulen erfolgt unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status.

Pädagogische Aspekte:

  • Bei der Beschulung von Flüchtlingskindern stehen zu Beginn die soziale Integration an der Schule bzw. in der Klasse und der Erwerb der Unterrichtssprache im Vordergrund (Nähere Details zum Thema Sprachliche Bildung finden Sie hier).
  • Die Einschulung erfolgt an jener Schule, in deren Sprengel das jeweilige Flüchtlingskind untergebracht ist. Zur Unterstützung der sozialen Integration erfolgt die Klassenzuteilung dem Alter entsprechend.
  • Flüchtlingskinder, die ja im Regelfall der Unterrichtssprache nicht mächtig sind, werden als außerordentliche Schüler/innen aufgenommen und können in der Regel maximal über die Dauer von zwei Jahren in diesem Status verbleiben. Sowohl außerordentliche als auch ordentliche Schüler/innen (im Anschluss an den ao-Status) erhalten eine zusätzliche Sprachförderung, die je nach Standort entweder integrativ oder in Sprachfördergruppen oder -klassen organisiert wird.
  • Sprachsensibler Unterricht ist an den einzelnen Standorten zu thematisieren und im Schulentwicklungsplan weiter zu entwickeln.
  • Der verantwortungsvolle Umgang mit Differenz und Diversität an der Schule ist Entwicklungsschwerpunkt mit dem Idealziel von Differenz und Diversität als Normalität.
  • Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfordert in verschiedenen Fällen auch besondere standortspezifische Lösungen. Dafür fungieren die Pädagog/innen an den jeweiligen Schulen als Expert/innen vor Ort, die gemeinsam mit dem/der zuständigen Pflichtschulinspektor/in nach den besten Lösungen für die Kinder suchen. Die Verantwortung für den Ressourceneinsatz sowie für die Qualität trägt die regionale Schulaufsicht.

Psychologische Aspekte:

  • Flüchtlingskinder haben oft eine dramatische Fluchtgeschichte. Traumatisierung kann sehr schnell zu einem belastenden (auch überfordernden) Thema an der Schule werden. Die Abteilung Schulpsychologie des Landesschulrates für OÖ unterstützt die Schulen bei Problemen mit traumatisierten Flüchtlingskindern.
  • Die herausfordernde Arbeit mit den Flüchtlingskindern braucht auch entsprechende Unterstützungssysteme für die Schulen. Dazu wurde neben einer Reihe von Informationen und Hinweisen auf geeignete Unterrichtsmaterialien u.a. auch ein sog. Interkulturelles Beratungsteam (IKBT) ins Leben gerufen.
  • Zur Bewältigung der täglichen Herausforderungen in der Arbeit mit Flüchtlingen an Schulen wurde das Angebot des BeratungsZentrums der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz erweitert. Auch das ebenfalls an der PH Linz angesiedelte Z.I.M.T. (Zentrum für interreligiöses Lernen, Migrationspädagogik und Mehrsprachigkeit) bietet hier Unterstützung. Nähere Informationen zu beiden Zentren finden Sie hier.
  • Schulische Integration der Flüchtlingskinder läuft gut

    2.043 Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter sind bereits in Schulen integriert. Laut Integrationslandesrat Rudi Anschober und Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer laufe die Eingliederung ohne größere Probleme. Die Erfolgsfaktoren: Dezentralisierung und Sprachförderung. Detailansicht