Öffnungszeiten

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Das Oö. Kinderbetreuungsgesetz schreibt vor, dass die Gemeinden und Städte nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten zu gewährleisten haben, dass die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern zur Verfügung stehen.

Vor allem für berufstätige Mütter und Väter bedeuten bedarfsgerechte Öffnungszeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen eine große Entlastung. Die Mindestöffnungszeit für Krabbelstuben und Kindergärten ist mit 30 Wochenstunden festgelegt.

Es liegt in der Autonomie des Rechtsträgers, die Öffnungszeiten im Rahmen dieser Vorgaben bedarfsgerecht zu gestalten. Kürzere Öffnungszeiten (jedoch mindestens 20 Wochenstunden) sind bei Nachweis eines geringeren Bedarfs unter Einbindung der Eltern möglich. Durch einen Zuschlag zum Landesbeitrag für erweiterte Öffnungszeiten, die über die Mindestöffnungszeit hinausgehen, bietet das Land OÖ einen zusätzlichen Anreiz für ein erweitertes Angebot.

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